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TÜV Eintragung in eure Fahrzeugpapiere

Der deutsche Amtsschimmel hat mal wieder zugeschlagen!

Ich wollte in meinen Kfz.-Schein die NEU vom TÜV abgenommenen Fußrasten eintragen lassen. Wie gewohnt die TÜV Unterlagen und den Kfz-. Schein (Amtsdeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 1 -->wer nur hat sich diesen Begriff ausgedacht), zur Zulassungsstelle gebracht.  Am nächsten Tag der Anruf, die Eintragung wäre nur unter Vorlage des Kfz-. Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) möglich. 

Hääääääää?

Ja, der Brief wäre K – wie konform und deshalb muss er eingezogen werden und ein neuer ausgestellt werden!!! - WIE BITTE – Konform, was ist das denn bitte?

Ok – das K findet ihr im Brief unter Position 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) – also konform – steht wohl für noch nie etwas geändert in der Betriebserlaubnis. 

Hier die Amtsschimmel Erklärung dazu – begreife es wer es liest oder auch nicht. 

Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis: Die Zulassungsbehörde trägt in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II das zutreffende Merkmal zur Betriebserlaubnis ein: K = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind konform A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform E = Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen oder des für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannten Technischen Dienstes zugelassen Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn technische Fahrzeugbeschreibung unvollständig. (Merkmal Z auslaufend – nur Fortschreibungen) Die Zulassungsbehörde trägt eine ggf. erforderliche Änderung des ABE-Merkmals (Änderung K auf A) in den Fällen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 11 FZV in Teil II erst bei einer erneuten Ausfertigung nach

Und alles begriffen? - Jedenfalls musste ich noch mal zur Zulassungsstelle (sind ja nur einfach 20 km) und den Brief abgeben, dieser wurde dann entwertet und ein neuer ausgestellt – Rechnung folgt – so kann man auch Geld machen – Unglaublich und doch die Wahrheit! 

Also wer eine Eintragung vornehmen lassen muss – nehmt der Brief auf jeden Fall mit zur Zulassungsstelle, sonst schlägt der Amtsschimmel nach hinten aus und trifft euch!

Tipps von eurem K+M Team koschdet nix ;)